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Geschichtliches Die Anfänge der Postbeamtenkrankenkasse reichen zurück in die Zeit der Deutschen Reichpost. Am 1. März 1913 gründete das Reichspostamt als oberste Postbehörde der Deutschen Reichspost 41 selbstständige Krankenkassen unter dem Namen "Krankenkasse für Unterbeamte im Bereich der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in ...". Beitrittsberechtigt waren zunächst nur die Beamten des einfachen Dienstes und deren Angehörige. Am 1. Januar 1941 erfolgte der Zusammenschluss dieser einzelnen Krankenkassen unter der Bezeichnung "Reichspostkrankenfürsorge". Ab diesem Zeitpunkt wurde allen Beamten und nicht versicherungspflichtigen Angestellten der Deutschen Reichspost der Beitritt zur Kasse und die Mitversicherung ihrer Angehörigen ermöglicht. Der Name "Postbeamtenkrankenkasse" gilt - nachdem er bereits in der Zeit von 1938 - 1941 Verwendung fand - seit dem 1. Juli 1949. Die PBeaKK wird schließlich als eine betriebliche Sozialeinrichtung der am 1. April 1950 gegründeten Deutschen Bundespost geführt. Im Rahmen der Teilung der Deutschen Bundespost in drei Teilsondervermögen und spätere Umwandlung in die Aktiengesellschaften Deutsche Post, Deutsche Telekom und Deutsche Postbank wird die PBeaKK seit 1. Januar 1995 für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) und die Aktiengesellschaften unter der Aufsicht der Bundesanstalt weitergeführt. Rechtsform und Aufgaben Die PBeaKK in ihrer heutigen Gestalt ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist keine Krankenkasse im Sinne des SGB V, sondern eine betriebliche Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost, die durch eigene Beitragsleistungen der Mitglieder, Zuschüsse der Aktiengesellschaften sowie Ausgleichszahlungen der Aktiengesellschaften, der BAnst PT, der Unfallkasse PT und der Museumstiftung PT getragen wird. Sie ergänzt und realisiert teilweise die Fürsorgepflicht der Dienstherren nach § 79 Bundesbeamtengesetz bzw. nach Tarifvertrag. Den für die Aufgabenerledigung der PBeaKK notwendigen Personal- und Sachaufwand trägt die BAnst PT; die Aktiengesellschaften vergüten der Bundesanstalt diese Kosten im Rahmen entgeltlicher Geschäftsbesorgungsverträge. Dienstherr bzw. Arbeitgeber der bei der PBeaKK beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter ist die BAnst PT. Die PBeaKK hat die Aufgabe, in Ergänzung der Beihilfevorschriften ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie für Maßnahmen zur Früherkennung und Verhütung von Erkrankungen zu gewähren. Sie übernimmt darüber hinaus für ihre Mitglieder in Auftragsverwaltung die Berechnung und Zahlung der Beihilfen nach den Beihilfevorschriften des Bundes. Dies hat für die Mitglieder den Vorteil, alle Leistungen aus einer Hand zu erhalten. Außerdem führt die PBeaKK seit dem 01.01.1995 aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der "Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV)" für ihre Mitglieder die private Pflegepflichtversicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch. Mitgliedschaft Die PBeaKK ist in Ihrem Bestand mit Wirkung vom 01.01.95 geschlossen, d.h. es können nur noch in wenigen Ausnahmefällen neue Mitglieder aufgenommen werden. Die PBeaKK wird jedoch für die vorhandenen Mitglieder auch in Zukunft weitergeführt. Eventuelle Fehlbeträge, die durch die ausbleibenden Neuzugänge entstehen, werden von den Nachfolgeorganisationen der früheren Deutschen Bundespost ausgeglichen, so daß keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf die verbleibenden Mitglieder zukommen. Beamte des einfachen Dienstes sind grundsätzlich Mitglieder der Gruppe A. Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen werden auf Krankenversicherungskarte behandelt und haben freie Arztwahl unter den Vertragsärzten der PBeaKK. Darüber hinaus gibt es noch für besondere Personengruppen
Außerdem bietet die PBeaKK eine Zusatzversicherung an, die hauptsächlich eine Krankenhaustagegeldversicherung darstellt und aus der je nach Abschluss bis zu 60 € täglich gezahlt werden. Ferner hat die PBeaKK ihr Versicherungsspektrum um eine Auslands-Krankenergänzungsversicherung erweitert. Um Selbstbehalte der Mitglieder bei der Durchführung der Sanatoriumsbehandlung oder beim Bezug von Brillen und Zahnersatz zu verringern, wurde die Ergänzungsstufe der Zusatzversicherung eingeführt. Nach der Schließung des Bestandes sind Neuanträge für die Zusatzversicherung (inkl. Ergänzungsstufe) und der Auslands-Krankenergänzungsversicherung von Nichtmitgliedern nicht mehr möglich. Mitglieder der Grundversicherung können jedoch weiterhin die Aufnahme beantragen. Ferner können Versicherte, die in mindestens einer Stufe der Zusatzversicherung versichert sind, ihren Versicherungsschutz erweitern. Insgesamt gibt es in der Grundversicherung zur Zeit ca. 696.000 Versicherte. In der Zusatzversicherung und der Auslands- Krankenergänzungsversicherung bestehen ca. 2.5 Mio. Versicherungsverhältnisse (Stand: 31.12.01). Organisation Die Hauptverwaltung der PBeaKK hat ihren Sitz in Stuttgart und ist mit derzeit 18 Bezirksstellen und 2 Außenstellen mit rd. 1.200 Mitarbeitern im ganzen Bundesgebiet vertreten. Die Organe sind der paritätisch besetzte Verwaltungsrat und der hauptamtliche Vorstand. Der Vorstand setzt sich aus einem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zusammen. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Bundesanstalt mit Zustimmung des Verwaltungsrates bestellt und abberufen. Der Vorstand vertritt die Postbeamtenkrankenkasse gerichtlich und außergerichtlich und nimmt dabei die Stellung eines gesetzlichen Vertreters ein. Internet Die Web-Seiten der PBeaKK sind erreichbar unter http://www.pbeakk.de |