Aufgrund der zum 01.01.95 in Kraft getretenen zweiten Stufe der Postreform wurden die Unternehmen der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften mit den Namen Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG umgewandelt.

Zur Wahrnehmung der sich aus dem Postneuordnungsgesetz ergebenden Rechte und Pflichten in bezug auf die aus den Teilsondervermögen der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Aktiengesellschaften wurde die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.


Aufgaben der Bundesanstalt sind:

Unternehmensbezogene Aufgaben u. a.
· Prüfung von Entscheidungen der Unternehmen im Personalbereich,
· Mitwirkung bei der Genehmigung der Stellenpläne der
  Aktiengesellschaften.

Soziale Aufgaben
· Weiterführung der Sozialeinrichtungen der ehemaligen Deutschen
  Bundespost, als da sind
       · die Postbeamtenkrankenkasse
       · das Erholungswerk der Deutschen Bundespost
       · die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
       · das Betreuungswerk Post - Postbank - Telekom      
· Erstellung von Grundsätzen der Wohnungsfürsorge.

Hervorzuheben ist, dass die Bundesanstalt am operativen Geschäft der Aktiengesellschaften nicht teilnimmt.