Bezüge für den Sterbemonat
Der Anspruch auf Dienst- bzw. Versorgungsbezüge endet mit Ablauf des Tages, an dem die Beamtin/der Beamte oder die Versorgungsempfängerin/der Versorgungsempfänger stirbt.
Den Erben verbleiben die auf den restlichen Monat entfallenden Bezüge. Über den Sterbemonat hinaus zu viel gezahlte Bezüge werden vom Konto zurückgebucht.
Zahlung eines Abschlags für Witwen/Witwer bzw. Waisen
Falls erforderlich, können Witwen/Witwer bzw. Waisen mit Anspruch auf eine laufende Hinterbliebenenversorgung eine Abschlagszahlung auf das Sterbegeld erhalten. Der Antrag auf Zahlung eines Abschlages auf das Sterbegeld wird mit der Anforderung der erforderlichen Unterlagen für die Festsetzung der Hinterbliebenenversorgung übersandt. Für die Abschlagszahlung ist das Vorliegen einer Sterbeurkunde erforderlich.
Weitere Informationen zur Hinterbliebenenversorgung/Sterbegeld bitten wir dem Informationsblatt zur Hinterbliebenenversorgung/Sterbegeld zu entnehmen.
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Tel.: 0711 8820 9966 (auch aus dem Ausland)