Informationen zur Hinterbliebenenversorgung / Sterbegeld

Hier können Sie sich informieren, was in einem Sterbefall zu tun ist und sich Informationen zur Hinterbliebenenversorgung und Sterbegeld einholen.

Was ist im Sterbefall zu tun?

Im Sterbefall einer Versorgungsempfängerin/eines Versorgungsempfängers setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu. Nach Erhalt der Unterlagen legen Sie uns bitte zeitnah die Sterbeurkunde vor.

Service Center Beamtenversorgung
Mo. bis Fr. von 8 bis 12 Uhr

Tel.: 0711 8820 9966 (auch aus dem Ausland)

Informationsblatt Hinterbliebenen-
versorgung / Sterbegeld

Die Information zeigt, welche Ansprüche im Todesfall einer Ruhestandsbeamtin / eines Ruhestandsbeamten bzw. einer Beamtin / eines Beamten die Hinterbliebenen (Witwe/Witwer, Waisen) haben. (PDF zum Download, 124 Kb)

Informationsblatt

Bezüge für den Sterbemonat

Der Anspruch auf Dienst- bzw. Versorgungsbezüge endet mit Ablauf des Tages, an dem die Beamtin/der Beamte oder die Versorgungsempfängerin/der Versorgungsempfänger stirbt.
Den Erben verbleiben die auf den restlichen Monat entfallenden Bezüge. Über den Sterbemonat hinaus zu viel gezahlte Bezüge werden vom Konto zurückgebucht.

Zahlung eines Abschlags für Witwen/Witwer bzw. Waisen

Falls erforderlich, können Witwen/Witwer bzw. Waisen mit Anspruch auf eine laufende Hinterbliebenenversorgung eine Abschlagszahlung auf das Sterbegeld erhalten. Der Antrag auf Zahlung eines Abschlages auf das Sterbegeld wird mit der Anforderung der erforderlichen Unterlagen für die Festsetzung der Hinterbliebenenversorgung übersandt. Für die Abschlagszahlung ist das Vorliegen einer Sterbeurkunde erforderlich.

Weitere Informationen zur Hinterbliebenenversorgung/Sterbegeld bitten wir dem Informationsblatt zur Hinterbliebenenversorgung/Sterbegeld zu entnehmen.

 

Sie benötigen Unterstützung? Wir helfen Ihnen weiter

Ihr Service Center Beamtenversorgung erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Tel.: 0711 8820 9966 (auch aus dem Ausland)

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