Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt.
Grundlage für das Ergebnis dieser Erklärung sind ein ausführlicher Barriere-Check Pro, auf dessen Basis 2020 bereits Verbesserungen erzielt werden konnten, sowie ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens. Formal orientiert sich die Erklärung am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Allgemeine Hinweise
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Post bemüht sich, ihren Internetauftritt unter www.banst-pt.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der BITV in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung gilt nur für Inhalte zum Zeitpunkt der Erklärung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.banst-pt.de ist in großen Teilen mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Die BAnst PT hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Der Internetauftritt unter www.banst-pt.de spricht in vielen Belangen bereits den Anforderungen der BITV. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- 1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen: Teilweise erfüllt
- 1.3.1d Inhalte gegliedert: Eher nicht erfüllt
- 1.4.13a Eingeblendete Inhalte bedienbar: Teilweise erfüllt
- 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend: Teilweise erfüllt
- 2.4.3. Logische Reihenfolge für Tastaturnutzer: Nicht erfüllt
- 2.4.7. Sichtbarer Fokus: Eher nicht erfüllt
- 3.3.1a Fehlererkennung: Eher nicht erfüllt
- 4.1.1a Korrekte Syntax: Nicht erfüllt
- 4.1.2a Name, Rolle, Wert verfügbar: Teilweise erfüllt
Gebärdensprachfilme: Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit müssen laut BITV auch in Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Diese Inhalte (Seiten) befinden sich zum Prüfzeitpunkt noch im Aufbau und noch nicht vorhanden.
PDF-Dokumente: im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer einfachen PAC-Prüfung unterzogen. Die gefundenen PDF-Dokumente sind alle barrierefrei.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
Inhalte, die schwer zugänglich sind,
Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV vereinbar sind.
Senden Sie uns eine E-Mail an stab@banst-pt.de
Oder rufen Sie uns an unter 0228 9744-0
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß gegen die BITV melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollten Ihnen unsere Antworten auf Ihre Fragen nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und der BAnst PT versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) ist beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt und über folgenden Link zu erreichen ist:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de