Bankverbindung ändern

Hier können Sie als Versorgungsempfänger/in Ihre Bankverbindung ändern.

So gehen Sie vor

  1. Befüllen Sie die Felder mit Ihren persönlichen Angaben
  2. Klicken Sie auf „Fortfahren und prüfen“
  3. Prüfen Sie die Angaben und klicken Sie auf „Mitteilung absenden“
  4. Die Daten werden nun an die BAnst PT übermittelt

Unser Merkblatt

Was müssen Versorgungsberechtigte beachten? Mehr Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Zum Merkblatt

Wichtig: Um einen reibungslosen Zahlungseingang Ihrer Versorgungsbezüge gewährleisten zu können, teilen Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindung bitte mindestens vier Wochen im Voraus mit.

Kontoänderungen werden von der Bundesanstalt immer zum 1. eines Monats vorgenommen. Dies bezieht sich dann schon auf die für diesen Monat zu erwar- tende Zahlung. Änderung zu sofort können generell nicht realisiert werden. Nach Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Änderung Ihrer Bankverbindung. Bitte prüfen Sie die dort hinterlegten Angaben. Ist alles korrekt – melden Sie sich bitte nicht mehr bei uns.

Hinweis zu Pflichtfeldern

Mit einem Sternchen * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden um das Formular absenden zu können.

Hinweis zum Datenschutz

1. Betrifft die Formulare Kontaktformular, Anschrift ändern und Bankverbindung ändern. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung und bestätigen dies durch Anklicken der Box im Formular.

2. Betrifft die Formulare Familienstand mitteilen, Daten zu Kindern ändern, Beschäftigung des Ehegatten melden und Vollmacht erteilen. Die von Ihnen in das Formular eingefügten personenbezogenen Daten werden weder gespeichert noch weiterverarbeitet und nach dem Ausdruck des Formulars direkt verworfen.

Die BAnst PT bietet neben diesem Formular verschiedene weitere Kontaktmöglichkeiten an wie beispielsweise per E-Mail oder Telefon. Weitere Informationen erhalten Sie am Ende dieser Seite.

Ihre Angaben
Meine Bankverbindung hat sich geändert:

bitte Bezüge auf folgendes Konto überweisen:

Wichtiger Hinweis:

Bei einer Änderung der Bankverbindung sollte das bisherige Konto erst aufgelöst werden, wenn der Zahlungseingang für Ihr neues Konto schriftlich bestätigt wurde bzw. die erste Überweisung auf dem neuen Konto eingegangen ist.

Sie benötigen Unterstützung? Wir helfen Ihnen weiter

Ihr Service Center Beamtenversorgung erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Tel.: 0711 8820 9966 (auch aus dem Ausland)

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