Informationen und Merkblatt für Versorgungsberechtigte

Unsere Information für Versorgungsberechtigte mit allen wichtigen Punkten in der Übersicht.

Vorab unser barrierefreies Merkblatt zum Download für Ihre Akten.

Download Merkblatt (PDF, 125 KB)
 

Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) weist als Regelungsbehörde im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) Ihre Versorgungsbezüge an. Darüber hinaus ist die BAnst PT als Ihre Betreuungsstelle künftig Ihr Ansprechpartner für alle versorgungsrechtlichen Belange und Anliegen.

Allgemeine Hinweise

Anzeigepflicht bei Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse

Als Versorgungsempfänger/-in sind Sie verpflichtet, Tatsachen und Änderungen in Ihren Verhältnissen, die für die Versorgungsbezüge von Bedeutung sein können,
unverzüglich und unaufgefordert der BAnst PT schriftlich anzuzeigen.

Dies sind insbesondere:

Änderungen von persönlichen Verhältnissen, die für die Berechnung der Versorgungsbezüge von Bedeutung sein können

Des Weiteren sind alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse, die für die Berechnung der Versorgungsbezüge von Bedeutung sein können, mitzuteilen, vor allem

Sonstiges

Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG

Der Abzug für Pflegeleistungen beträgt den halben Satz des gesetzlichen Pflegebeitragssatzes von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, begrenzt auf einen Höchstbetrag. Bei dem Abzug für Pflege handelt es sich ausschließlich um eine Folgeänderung zum Einbau der jährlichen Sonderzahlung in den monatlichen Versorgungsbezug. Er betrifft alle beihilfeberechtigten Versorgungsempfänger/-innen, unabhängig davon, ob Beiträge zu einer Pflegeversicherung gezahlt werden, Pflegegeld bezogen wird oder eine Befreiung von der Pflegeversicherung besteht.


Information zum Anspruch auf Beihilfe

Als Empfänger/-in von Versorgungsbezügen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe (auch bei Witwen-/Witwer- und Waisenversorgung). Dies kann sich vergünstigend auf Ihre Krankenversicherung auswirken.
 

Bei Fragen zum Anspruch auf Beihilfe nutzen Sie als grundversichertes Mitglied der Postbeamtenkrankenkasse (A oder B) bitte Ihre bisherigen Kontaktdaten:

Postbeamtenkrankenkasse
70467 Stuttgart
E-Mail: service@pbeakk.de
Telefon: 0711 3465 2996


Sind Sie kein grundversichertes Mitglied der Postbeamtenkrankenkasse, wenden Sie sich bitte an:

Postbeamtenkrankenkasse
Beihilfedienste
70636 Stuttgart
E-Mail: service@beihilfedienste.de
Telefon: 0711 9744 97200
 

Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht

Versorgungsbezüge unterliegen der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungspflicht. Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, sind Sie verpflichtet, Ihren Versorgungsbezug der Krankenkasse anzuzeigen. 


Bitte kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, Überzahlungen oder Zahlungsverzögerungen stets sofort mit vollständigen Angaben nach, da die Änderungen Einfluss auf die Höhe Ihrer Versorgungsbezüge haben können. 


Ihrer Mitteilung fügen Sie bitte die entsprechenden Belege (z. B. standesamtliche Urkunden, Bescheinigungen der Behörde, Arbeitgebern und Schulen, Einkommensnachweise, Scheidungsurteile, Rechtskraftzeugnisse) bei.


Bitte beachten Sie:  
Um die Bearbeitung zu vereinfachen und zu beschleunigen, bitten wir Sie, die Nachweise vollständig, chronologisch, in der richtigen Reihenfolge (Seitenzahl) und unter Ausweisung der Bruttobeträge in lesbarer Form vorzulegen. Bei elektronischer Übermittlung bitte nur die Dateiformate .pdf oder .tif (schwarz‐weiß) verwenden. Auch sollten die Unterlagen weder geheftet noch geklammert sein.


Bitte legen Sie uns ausschließlich Kopien und keine Originale vor. Da die eingereichten Belege gescannt und danach vernichtet werden, ist eine Rücksendung nicht möglich.


Informieren Sie uns bitte stets schriftlich und geben Sie in allen Zuschriften Ihre Personalnummer an.


Besondere Hinweise:
Ihnen kann bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht die Versorgung ganz oder teilweise auf Zeit oder Dauer entzogen werden (§ 62 Abs. 3 BeamtVG) und ggf. Strafanzeige erstattet werden.

Unsere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte stets der zuletzt erhaltenen Bezügemitteilung.

(Stand 11/2021)

Allgemeine Hinweise

Anzeigepflicht bei Änderungen

Änderung persönliche Verhältnisse

Sonstiges

 

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