Information zur Anpassung der Versorgungsbezüge

Anpassung der Versorgungsbezüge zum 01.03.2024 sowie Wegfall der steuerfreien monatlichen Sonderzahlung „Inflationsausgleichsprämie"

Am 29.12.2023 ist das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 in Kraft getreten.

Zum 01. März 2024 erhöht sich das „Grundgehalt“ der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge um einen Sockelbetrag von pauschal 200 Euro. Das insoweit angehobene Grundgehalt wird zusätzlich um 5,3 % erhöht. Der Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten ist dabei bereits berücksichtigt.

Der Familienzuschlag sowie die Amtszulagen erhöhen sich um jeweils 11,3 Prozent.

Mit der Erhöhung der Versorgungsbezüge ab der Bezügezahlung für den Monat März 2024 entfällt die steuerfreie Sonderzahlung – „Inflationsausgleichsprämie“.

Kontakt
Login für Beschäftigte in fam. Auszeit