Zugang zu amtlichen Informationen
Hier finden Sie alles rund um Ihr Recht auf Informationszugang bei der BAnst PT.
Amtliche Informationen sind die Aufzeichnungen einer öffentlichen Stelle im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung. Natürliche und juristische Personen haben grundsätzlich das Recht, diese einzusehen - man spricht auch von "Informationszugang".
Dieses Recht sichert die Transparenz behördlichen Handelns und bietet die Chance zu einer bürgernäheren Verwaltung.
Näheres regeln dabei das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG).
Informationsfreiheitsgesetz
Dieses Gesetz erfasst grundsätzlich alle Informationen öffentlicher Stellen des Bundes. Das heißt, es betrifft nicht nur Schriftstücke, sondern auch elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeicherte Daten. Ausgenommen sind Entwürfe und Notizen, die nicht Teil eines Vorgangs werden sollen.
Umweltinformationsgesetz
Das Umweltinformationsgesetz schafft Transparenz bezüglich wichtiger Umweltinformationen. Darunter versteht man Daten über den Zustand unserer Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und den natürlichen Lebensräumen.
Dazu gehören auch die Umwelt beeinflussende Faktoren wie Energie, Lärm oder Emissionen, aber auch Maßnahmen oder Tätigkeiten wie etwa politische Konzepte, Abkommen und Pläne.
Mehr zu unseren Aktivitäten in diesem Bereich finden Sie auf der Seite zu unserem Umweltmanagement.
Wie komme ich an Informationen?
Auf dieser Seite haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Wenn Sie mehr benötigen, können Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen stellen. Wenden Sie sich hierfür an den unten angegebenen Kontakt.
Dokumente der BAnst PT zum Download:
Organisationsplan (PDF / 59 KB)
Zu unserer Informationsseite Umweltmanagement:
Ihr Kontakt für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen
Postanschrift
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Deutsche Bundespost
Compliance und besondere
Zuständigkeiten
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn